Aufgrund einiger nachfragen hier noch mal zur Erläuterung
Mehrheitswahl
Ist kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, so vergeben die Wählerinnen und Wähler die Stimmen dadurch, dass sie auf dem Stimmzettel in lesbarer Schrift höchstens so viele wählbare Personen mit Nachnamen, Vornamen und gegebenenfalls weiteren die Personen eindeutig kennzeichnenden Angaben eintragen, wie Ratsmitglieder zu wählen sind.
Da es sich bei unserer Interessentenliste nur um eine Entscheidungshilfe handelt und somit auch alle anderen wählbaren Bürger, die in Birkheim zum Stichtag gemeldet waren, gewählt werden können, handelt es sich nicht um eine Listenwahl sondern um eine Mehrheitswahl somit kann für jedem Kandidaten nur eine Stimme vergeben werden. Da unser Gemeinderat aus 6 Mitgliedern besteht dürfen auch maximal bis zu 6 Stimmen vergeben werden.
Zur Erinnerung untenstehend nochmal die Interessentenliste
Wertungsfrei in alphabetischer Reihenfolge.
Name Vorname
Görges Roland
Görges Sebastian
Graeff Klaus
Kasper Tobias
Kessler Volker
Jost Konrad
Mebus Andre
Mechler Uwe
Naß Nadine
Retz Günter
Toth Christian