Straßenreinigungspflicht | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Straßenreinigungspflicht

Aus gegebenem Anlass möchten wir erneut auf die Straßenreinigungspflicht und die Verpflichtung zum Rückschnitt von Grünbewuchs hinweisen:

Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Birkheim ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, die an seinem Grundstück gelegene(n) Straße(n) einschließlich Gehwege, Parkstreifen und Straßenrinnen von Kehricht, Schlamm, Gras und sonstigem Unrat zu reinigen.

Weiterhin sind Bäume, Hecken oder Ziersträucher, deren Bewuchs auf öffentliche Straßen ragt, zurückzuschneiden. Es ist besonders darauf zu achten, dass Verkehrs- oder Straßenschilder nicht von überragenden Zweigen verdeckt werden.

Wir bitten daher alle Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke, ihrer durch die Satzung auferlegten Straßenreinigungspflicht sowie der Verpflichtung zum Rückschnitt gemäß § 27 Abs. 5 Landesstraßengesetz regelmäßig nachzukommen.

Ich hoffe, dass alle Bürger dieser Aufforderung im Sinne eines attraktiven Ortsbildes zeitnah nachkommen.